Mit Vollmacht in Post-Filiale abholen lassen?
Kann eine benachrichtigte Sendung mit dem Service Alterssichtprüfung auch von einer bevollmächtigten Person in der Post-Filiale abgeholt werden?
Eine Abholung von der Postfiliale durch eine bevollmächtigte Person ist möglich. Möglich jedoch nur dann, wenn die nötigen Bedingungen bzw. Vorgaben erfüllt sind:
- Das Paket befindet sich in einer Postfiliale
- Die bevollmächtigte Person kann eine schriftliche Vollmacht vorlegen
- Die bevollmächtigte Person ist Volljährig und kann sich durch vorlage eines amtliches Dokuments ausweisen
Ausnahme bei gescheiterter Alterssichtprüfung
Scheitert die “Sichtprüfung” und der “Empfänger” kann seine Volljährigkeit auch nicht durch ein Ausweisdokument belegen, wird das Paket nicht in der Postfiliale deponiert.
Wird die Altersvorgabe nicht erfüllt, so wird die Sendung direkt an den Absender zurückgesendet.
Siehe auch: DHL trifft mich nicht an
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